AGB

Allgemeine Geschätsbedingungen

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

 

a)  Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als
Unternehmer und GEOCHANGE Consulting e.U..

b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von GEOCHANGE Consulting e.U. ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden. 

2.) Angebote, Nebenabreden

 

a)  Die Angebote von GEOCHANGE Consulting e.U. sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

 

b)  Enthält eine Auftragsbestätigung von GEOCHANGE Consulting e.U. Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

c)   Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. 

3.) Auftragserteilung

 

a)  Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

b)  Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch GEOCHANGE Consulting e.U. um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

 

c)   GEOCHANGE Consulting e.U. verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

 

d)  GEOCHANGE Consulting e.U. kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. GEOCHANGE Consulting e.U. ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.

 

e)  GEOCHANGE Consulting e.U. kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Ingenieurbüros Aufträge erteilen. Das Ingenieurbüro ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat das Ingenieurbüro den Auftrag selbst durchzuführen.

f)   GEOCHANGE Consulting e.U. ist nicht verpflichtet, die Unterschriftsberechtigung des Vertragspartners zu prüfen. GEOCHANGE Consulting e.U.  darf davon ausgehen, dass jede volljährige und mit dem Wissen des AG agierende Person zur Vertretung des AG bevollmächtigt ist. 

4.) Gewährleistung und Schadenersatz

 

a)  Gewährleistungsansprüche
können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch
eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder
Teilleistung zu erfolgen hat.

 

b)  Ansprüche
auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung
bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von GEOCHANGE Consulting e.U.  innerhalb angemessener Frist, die im
allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten
Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann
innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

 

c)   GEOCHANGE
Consulting e.U. hat die Leistungen mit der von einem/einer FachexpertIn zu
erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

 

d)  Hat GEOCHANGE
Consulting e.U. in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber
schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des
dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei
leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:

 

1) bei
Rücktritt und bei Personenschäden ohne Begrenzung,

2) in
allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:

      
bei einer Auftragssumme bis 250.000,00 Euro:
höchstens 12.500,00 Euro;

      
bei einer Auftragssumme über 250.000,00 Euro: 5 %
der Auftragssumme,
jedoch höchstens 750.000,00
 Euro.

 

         3) Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.

5.) Rücktritt vom Vertrag

a)  Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

 

b)  Bei Verzug von GEOCHANGE Consulting e.U. mit einer Leistung ist ein Rücktritt des
Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die
Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

 

c)   Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten
Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch GEOCHANGE
Consulting e.U. unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das Ingenieurbüro
zum Vertragsrücktritt berechtigt. 

d)Ist das Ingenieurbüro zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von GEOCHANGE Consulting e.U. erbrachten Leistungen zu honorieren.  

6.) Honorar, Leistungsumfang

 

a)  Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.

 

b)  In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

c)   Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

 

d)  Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband Ingenieurbüros herausgegebenen Unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.

 

e)  Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung auf das von GEOCHANGE Consulting e.U.  genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.

f)   Die Rechnungslegung erfolgt nach Leistungsfortschritt in Teilrechnungen bzw. als Schlussrechnung als pdf via Mail. 

g)   Bei Zahlungsverzug des AG ist GEOCHANGE Consulting e.U. von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist- vom Vertrag zurückzutreten.

7.) Erfüllungsort

 

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz von GEOCHANGE Consulting e.U.

8.) Geheimhaltung

 

a)  GEOCHANGE Consulting e.U. ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

b)  GEOCHANGE Consulting e.U. ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist GEOCHANGE Consulting e.U. berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. 

9.) Schutz der Pläne

 

a)  GEOCHANGE Consulting e.U. behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.

 

b)  Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von GEOCHANGE Consulting e.U. zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

 

c)   GEOCHANGE Consulting e.U. ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von GEOCHANGE Consulting e.U. anzugeben.

 

d)  Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat GEOCHANGE Consulting e.U. Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen des Ingenieurbüros genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber. 

10.) Rechtswahl, Gerichtsstand

 

a)  Für Verträge zwischen Auftraggeber und GEOCHANGE Consulting e.U. kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

 

b)  Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von GEOCHANGE Consulting e.U. vereinbart. 

Stand 5.8.2023